Der Bundestag hat am 21.10.2016 das „Gesetz zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze“ verabschiedet. Ab April 2017 gelten hiernach neue Regeln zur Höchstüberlassungsdauer von Zeitarbeitern und zu „Equal Pay“. Die Reform sieht zwei Kernelemente vor: Eine Höchstüberlassungsdauer sowie eine Equal-Pay-Regelung. Arbeitnehmer in der Zeitarbeit können künftig nur noch bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten bei dem Entleiher eingesetzt …