Spaß am Erfolg! Seit knapp 20 Jahren machen wir Arbeitsrecht. Dabei haben wir uns aus Prinzip nicht auf eine bestimmte Seite festgelegt. Wir vertreten sowohl die Aushilfe, als auch den Bereichsleiter oder Geschäftsführer und ebenso den Betriebsrat wie das Unternehmen. Wobei wir nur kleine und Mittelständige Unternehmen betreuen und keine Konzerne. Durch die wechselnden Blickwinkel können wir uns immer gut in die Gegenseite hineinversetzen.
Als geübte Prozessanwälte scheuen wir nicht das Gerichtsverfahren. Wir wissen aber auch, dass lange Gerichtsverfahren für alle Beteiligten sehr belastend sind. Ein Verfahren vor den Arbeitsgerichten dauert durch die Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht selten weniger als drei Jahre. Jahre, die wegen der Rechtsunsicherheit eine enorme seelische Belastung darstellen können. Daher versuchen wir immer, eine gute vergleichsweise Lösung zu finden.
Die Anwälte
Axel Pöppel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Durchsetzungsfähig
Er ist ein geübter Prozessanwalt mit großem Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen im Gerichtssaal und bei außergerichtlichen Verhandlungen.
Beratung und Prozess
Rechtsanwalt Axel Pöppel berät und führt Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht. Seine Auftraggeber sind Leitende, genau so wie normale Angestellte und Betriebsräte, wie auch kleine und mittelständische Arbeitgeber. Aufhebungsvertrag, Kündigung, Betriebsvereinbarung, Einigungsstelle und Kündigungsschutzverfahren sind die wichtigsten Schlagworte seines Arbeitsalltags.
Betriebsvereinbarung, Sozialplan und Tarifvertrag
Von der normalen Betriebsvereinbarung über Sozialpläne und Interessenausgleich bis hin zu Tarifverträgen verfügt Rechtsanwalt Axel Pöppel über große Erfahrung und enormes Fachwissen, welches er durch seine Verhandlungsstärke umzusetzen weiß.
Gerechtigkeit? – Erfolg ist wichtiger!
Viele Menschen erwarten von ihrem Anwalt, dass er ihr Recht durchsetzt oder für Gerechtigkeit sorgt. Aber was wollen Sie wirklich? Ein gutes Ergebnis! Im Zweifel eine hohe Abfindung. Und das auch wenn z.B. die Kündigung an sich gerechtfertigt ist.
Langjährige Erfahrung
In seinem rüber 20 Berufsjahren als Anwalt für Arbeitsrecht hat er einen Erfahrungsschatz von mehreren tausend Fällen erworben. Es gibt nie zwei gleiche Fälle im Arbeitsrecht. Aber durch die große Erfahrung mit verschiedensten Fallkonstellationen ist kein Fall wirkliches Neuland für ihn.
Sprechen Sie uns gerne an!
Wir wollen Ihren Ärger!