Große Koalition: Was im Arbeitsrecht seit 2013 umgesetzt wurde

Rechtsanwalt Axel PöppelArbeitslohn, Arbeitsrecht, Entgelt, Europarecht

Bis zur Bundestagswahl im September sind es nur noch wenige Monate. Seit der letzten Wahl 2013 ist viel passiert im deutschen Arbeitsrecht. Mindestlohn, Leiharbeit, Teilzeit: Die große Koalition unter Andrea Nahles hat sich im Koalitionsvertrag viel vorgenommen – aber längst nicht alles erreicht.

Hier ein Ausschnitt davon, was die aktuelle Bundesregierung im Arbeitsrecht umgesetzt hat.

Mindestlohngesetz

Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist wohl die Maßnahme schlechthin, die die aktuelle Regierung durchgesetzt hat. Trotz Ablehnung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in der CDU und FDP, wurde die Lohnuntergrenze von 8,50 € brutto schließlich zum 01. Januar 2015 eingeführt. Mittlerweile erfolgte die erste Anpassung auf 8,84 €. Problematisch sind aber nach wie vor die Sonderregeln für Praktikanten oder Langzeitarbeitslose, sowie die Frage, welche Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anzurechnen sind.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Die Reform der Leiharbeit war ein weiteres Großprojekt und längst überfällig. Nach langem Hin und Her wurde schließlich zu April 2017 das Gesetz zur Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen (AÜG) erlassen. Fest vorgeschrieben ist nun unter anderem eine Überlassungshöchstdauer und der Equal-Pay-Grundsatz. Auch die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung soll das AÜG eindämmen. Hierzu wurden diverse Sanktionen, wie Nachzahlungen, Strafverfolgung und Bußgelder festgelegt.

Tarifeinheitsgesetz

Die aktuelle Koalition setzte sich weiter als Ziel, den Koalitions- und Tarifpluralismus einzudämmen und im Gegenzug den Grundsatz der Tarifeinheit einführen. Im Juli 2015 trat dann das umstrittene Tarifeinheitsgesetz in Kraft – unmittelbar danach legten mehrere kleine Gewerkschaften Verfassungsbeschwerde hiergegen ein. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Pilotengewerkschaft Cockpit sahen beispielsweise ihr Streikrecht beschränkt und versuchen daher, das Gesetz zu kippen. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt derzeit noch zur Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes.

Beschäftigtendatenschutz

Erst kürzlich im April 2017verabschiedete der Bundestag ein neues Bundesdatenschutzgesetz, um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen. Thema hierin ist auch der Beschäftigtendatenschutz, der nun ausführlicher geregelt wird. Der Bundesrat muss aktuell jedoch noch zustimmen.

Teilzeitarbeit

Die Koalition hatte vor, das Teilzeitrecht weiterzuentwickeln und insbesondere ein Rückkehrrecht in Form einer zeitlich befristeten Teilzeit einzuführen. Bisher wurde ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles vorgelegt, der derzeit bei Arbeitgebern auf große Ablehnung stößt und auch innerhalb der Koalition umstritten ist.

Arbeits- und Mutterschutz

Ein wichtiger Punkt war schließlich auch der Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz und die Stärkung der Gesundheit bei der Arbeit. Zum 01. Januar 2018 tritt hierzu das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes in Kraft. Vom Mutterschutz erfasst werden ab da an mehr Mütter, beispielsweise auch Auszubildende und Praktikantinnen. Zudem wird auch der mutterschutzrechtliche Arbeitsschutz verstärkt. Änderungen zum Schutz von Beschäftigten am Arbeitsplatz sind aber insbesondere durch die Reform der Arbeitsstättenverordnung erfolgt. Diese trat 2016 in Kraft und erhält unter anderem Neuregelungen zur Ausgestaltung von Home-Office Arbeitsplätzen.