Zeugnis – geknickt und getackert

Rechtsanwalt Axel PöppelAllgemein

Darf der Arbeitgeber mein Zeugnis knicken und tackern? Das kann ja wohl nicht sein, denken viele. Streitigkeiten über ein nach Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestelltes Arbeitszeugnis gibt es an deutschen Arbeitsgerichten zu Hauf. Auch wenn der folgende Streit etwas banal anmuten mag – ganz unberechtigt ist der Einwand des Klägers unserer Ansicht nach nicht. Geknicktes und getackertes Arbeitszeugnis ist in Ordnung …