Wer während des laufenden Urlaubs erkrankt, kann die Urlaubstage nachholen, wenn er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Aber wie verhält es sich andersherum, wenn man derart lange krankgeschrieben ist, dass man den Jahresurlaub gar nicht wahrnehmen kann? Grundsätzlich muss der Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Ausnahme hiervon kann nur dann gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer aus dringenden persönlichen …