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Fachanwalt für Arbeitsrecht Axel Pöppel

Schnelle Hilfe bei Kündigung

Eine Kündigung zu erhalten kann einen selbst erst einmal ziemlich schockieren. Häufig kommen mit der Kündigung auch Existenz- und Zukunftsängste auf. Als Anwälte im Arbeitsrecht ist der Umgang mit Kündigungen unser Spezialgebiet.

Lassen Sie nicht den Kopf hängen - Wir kämpfen für Ihr Recht! Kontaktieren Sie uns und geben Sie ihr Problem in sichere Hände.

  • Schnelle Terminvergabe bei einer Kündigung
  • Über 15 Jahre Erfahrung, über 1.000 bearbeitete Fälle
  • Hochspezialisierte Anwälte im Arbeitsrecht
Jetzt helfen lassen!

Kündigung erhalten - was tun?

Zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen! Denn die Fachanwälte für Arbeitsrecht sind die ausgewiesenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Das klassische Arbeitsfeld des Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – nicht nur in Hamburg, sondern überall in Deutschland – ist das Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.

Die Kündigung des Arbeitsvertrages ist immer der Ernstfall. Diese Fälle, bei denen es in der Regel um das erstreiten einer möglichst hohen Abfindung bei Kündigung geht, machen vor den Arbeitsgerichten rund 90% aller Fälle aus. Auch wenn in den meisten Fällen, die vor dem Arbeitsgericht landen, am Ende eine Abfindung im Rahmen einer Einigung (Vergleich) gezahlt wird und das Arbeitsverhältnis beendet wird, ist dies nicht der vom Gesetz vorgesehene Regelfall. Denn die Klage, die der Fachanwalt für Arbeitsrecht am Arbeitsgericht einreicht hat – zumindest der Form halber – das Ziel der Weiterbeschäftigung.

Der Rechtsanwalt stellt also im Prinzip keinen Antrag auf Abfindung, sondern einen Antrag auf Wiedereinstellung bzw. Weiterbeschäftigung. Und das obwohl die meisten Menschen nach ihrer Kündigung überhaupt nicht mehr bei diesem Arbeitgeber arbeiten wollen. Was sich auf den ersten Blick unlogisch anhört, ist andererseits rechtlich zwingend und nicht anders möglich.

Im Ergebnis verhandelt der Rechtsanwalt dann im Rahmen des Verfahrens praktisch immer um die Höhe der Abfindung. Hier versuchen wir immer der Beste Anwalt für unsere Auftraggeber zu sein und die bestmögliche Abfindung zu erreichen.

Dabei spielt es im ersten Schritt keine Rolle, welche Form der Kündigung vorliegt. Gehen Sie auf jeden Fall zum Fachanwalt. Als spezialisierte Kanzlei können wir Ihnen in allen Fragen rund um die Kündigung helfen.

Ablauf einer Kündigung und eines Kündigungsschutzverfahren

Die Kündigungsschutzklage ist die mit weitem Abstand häufigste Klage vor den Deutschen Arbeitsgerichten. Erhält ein Arbeitnehmer eine (schriftliche) Kündigung von seinem Arbeitgeber, so kann er sich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen.

Das Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht läuft normalerweise im Überblick wie folgt ab:

  • Ausspruch der Kündigung durch den Arbeitgeber

    Möglicherweise kommt es zu außergerichtliche Verhandlungen.

  • Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht

    Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen eingereicht werden. Möglicherweise kommt es zu außergerichtlichen Verhandlungen.

  • 1. Gerichtstermin: Gütetermin vor dem Arbeitsgericht

    Hier ist nur ein Berufsrichter anwesend. Der Fall wird besprochen und das Gericht versucht, eine einvernehmliche Lösung zu vermitteln. Möglicherweise außergerichtliche Verhandlungen. Weitere Schriftliche Stellungnahmen beider Seiten, in denen z.B. Zeugen benannt und Beweismittel eingebracht werden.

  • 2. Gerichtstermin: Kammertermin vor dem Arbeitsgericht

    Hier ist nur ein Berufsrichter anwesend. Der Fall wird besprochen und das Gericht versucht, eine einvernehmliche Lösung zu vermitteln. Möglicherweise außergerichtliche Verhandlungen. Weitere Schriftliche Stellungnahmen beider Seiten, in denen z.B. Zeugen benannt und Beweismittel eingebracht werden.

  • Am Tag des Kammertermins verkündet das Arbeitsgericht die Entscheidung

    Nach nichtöffentlicher weiterer Verhandlung. In der Regel fällt das Urteil des Verfahrens erster Instanz.

Wichtig: Schnell handeln!
Nach Erhalt der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eingehen, sonst gilt die Kündigung als wirksam. Unsere Empfehlung: Nach Erhalt der Kündigung sofort mit der Kündigung in unsere Hamburger Kanzlei zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen.
Weitere Informationen zur Kündigungsschutzklage
Rechtlich stellt die Kündigungsschutzklage eine besondere Form der Feststellungsklage dar, mit Hilfe derer die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt werden kann. Deswegen lautet der Hauptantrag im Kündigungsschutzverfahren auch stets in etwa wie folgt: „Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung vom XX.XX.201X beendet wurde.“ Eine Klage gegen eine Kündigung ist daher (zumindest formell) nicht auf die Zahlung einer Abfindung gerichtet. Dass die meisten Kündigungsschutzverfahren mit einem Abfindungsvergleich enden, ist ein Ergebnis der Praxis. Einigen sich beide Parteien über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine entsprechende Abfindungszahlung, so ist das Verfahren beendet. Erzielen die Parteien keine Einigung, so wird das Verfahren streitig durchgeführt, was die Ausnahme ist.

Die wichtigsten Fragen zur Kündigung

Als erfahrenere Rechtsanwälte im Arbeitsrecht in Hamburg mit den Schwerpunkten Kündigung und Kündigungsschutzrecht möchten wir Ihnen hier schnell und verständlich einige hilfreiche Informationen zum Thema Kündigungsschutz anbieten:

Juristisch gesehen ist eine Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung eines Vertragspartners, die darauf gerichtet ist, ein bestehendes Vertragsverhältnis zu beenden. Im Arbeitsrecht gilt, dass Teilkündigungen unzulässig sind. Ein Arbeitsvertrag kann daher nur insgesamt gekündigt werden. Weil eine Kündigung einseitig ist, braucht der andere Vertragsteil nicht zustimmen, damit sie rechtlich wirksam ist. Eine Kündigung wirkt grundsätzlich einfach dadurch, dass die gegenüber dem anderen Vertragspartner erklärt wurde.

Im Grunde lässt sich die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in drei Formen einteilen:

  • Bei einer ordentlichen Kündigung hält der Kündigende die gesetzlichen, tarif- oder arbeitsvertraglichen Kündigung ein. Für eine wirksame ordentliche Kündigung braucht man grundsätzlich keinen Grund. Etwas anderes gilt aber für einen Arbeitgeber, der den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz einzuhalten hat.

  • Eine außerordentliche Kündigung zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass keinerlei Kündigungsfrist beachtet werden muss. Dafür ist für eine wirksame außerordentliche Kündigung jedoch ein „wichtiger Grund“ erforderlich. Ein solcher Grund ist dann gegeben, wenn dem Kündigenden aufgrund eines bestimmten Vorfalls das Abwarten der Kündigungsfristen unzumutbar ist.

  • Schließlich gibt es noch die Änderungskündigung. Bei einer solchen wird der bestehende Arbeitsvertrag gekündigt, dem Arbeitnehmer jedoch ein neuer Vertrag mit anderem, meist schlechterem Inhalt angeboten. Änderungskündigungen werden in der Praxis fast ausschließlich vom Arbeitgeber ausgesprochen.

Unser Service, ihre Vorteile

Wir nehmen uns Zeit

Wir nehmen uns viel Zeit und erörtern in langen persönlichen Gesprächen genau, was Sie in Ihrer individuellen Situation brauchen.

Termine innerhalb von 24 Stunden

Bei Kündigung bekommen Sie bei uns noch am selben oder nächsten Werktag einen Termin.

Beratung durch Kündigungsspezialisten

Wir machen nur Arbeitsrecht, haben uns auf Kündigungen spezialisiert und schon mehrere tausend Fälle bearbeitet.

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Das sagen unsere Mandanten

Vielen Dank an Pöppel Rechtsanwälte! Aufgrund einer Kündigung bin ich zu dieser Kanzlei gegangen und habe recht schnell einen Termin bei Herrn Gülbas bekommen. Er ist gut auf meine Situation eingegangen und konnte so am Ende noch eine hohe Abfindung für mich erzielen. Ohne die Hilfe von euch wäre ich sicher leer ausgegangen. Kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!M.L. auf anwalt.de
Ein Anwalt der schnell reagiert und immer ein parate kompetente Antwort auf Probleme hat. Im Streit mit meinem alten Arbeitgeber hat er kompetent geholfen und das Ziel erreicht, welches rechtens war. Ich persönlich kann Herrn Pöppel und sein Team nur wärmsten empfehlen. Vielen Dank für alles.J.W. auf anwalt.de
Herr Pöppel wurde mir als Anwalt für Arbeitsrecht empfohlen. Meine Erfahrung: Sehr kompetent, sehr gute Beratung, auch über den Fall hinaus – noch einmal herzlichen Dank Herr Pöppel. Jederzeit würde ich mich wieder rechtsanwaltlich von Herrn Pöppel vertreten lassen und auch meine Empfehlung aussprechenAnja Krauss auf Google