Darf man wegen Shorts im Büro gekündigt werden?

Rechtsanwalt Axel PöppelArbeitsrecht, Betriebsrat, Kündigung

Kleider machen Leute – das kann niemand leugnen. Die Ansichten darüber, welche Kleidung am Arbeitsplatz angemessen ist, gehen allerdings weit auseinander. Insbesondere im Sommer fragt man sich zurecht, ob beispielsweise Bankangestellte wirklich in Anzug und Kostüm arbeiten müssen. So mancher würde sicher eine luftigere Variante bevorzugen. Doch gerade Shorts stoßen bei Arbeitgeber selten auf Zustimmung.

Nicht der Chef, sondern der Arbeitsplatz setzt Kleidung fest

Zu einem Verbot von Shorts ist der Arbeitgeber aber nicht in jedem Fall berechtigt. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall. So bestimmt in erster Linie der Arbeitsplatz selbst, welche Kleidung zulässig ist und welche nicht. Wenn ein seriöses Auftreten gegenüber Kunden wichtig ist, sind Shorts eher Fehl am Platz. Muss aber ausschließlich Büroarbeit erledigt werden, ohne dass man in Kontakt mit Betriebsfremden kommt, muss der Arbeitgeber ein Verbot schon gut begründen können. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Kleidung und Aussehen für die Position geeignet sein müssen – der persönliche Geschmack des Chefs sollte nicht entscheidend sein.

Hat ein Arbeitnehmer also Kundenkontakt, kann der Arbeitgeber das Tragen von Shorts am Arbeitsplatz untersagen. Das gleiche gilt, wenn einschlägige Vorschriften zum Arbeitsschutz lange Hosen vorschreiben. Diese sind beispielsweise wie Schutzhelme und Sicherheitsschuhe auf einer Baustelle unerlässlich. Außerdem muss der Arbeitgeber womöglich aufgrund bestimmter Hygienevorschriften darauf achten, dass die Beine bedeckt sind.

Bei Verstößen: Abmahnung möglich

Wer trotz ausdrücklicher Anordnung des Chefs nun aber mit Shorts am Arbeitsplatz auftaucht, muss mit einer Abmahnung rechnen. Eine sofortige Kündigung ist in aller Regel aber nicht möglich. Ohne vorherige Abmahnung ist eine fristlose Kündigung nur bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß zulässig. Ein solcher Verstoß dürfte beim Tragen von Shorts im Sommer eher schwer zu begründen sein.

Wer mit der vorgegebenen Kleiderordnung nicht einverstanden ist, sollte am besten das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Arbeitgeber sind schließlich auch dazu verpflichtet, auf die Belange der Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen. Ist die Arbeit aufgrund hoher Temperaturen nicht zumutbar, muss zur Not auf andere Weise für Abhilfe gesorgt werden.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Kleidervorschriften

Existiert im Betrieb ein Betriebsrat, dann hat dieser ein Mitbestimmungsrecht beim Erlass von Bekleidungsvorschriften.

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