Wir helfen Ihnen, wenn Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist!
Wenn Sie eine Kündigung auf sich zukommen sehen, oder der Arbeitgeber Ihnen bereits gekündigt hat, sollten Sie mit uns in Kontakt treten. Jede Kündigung und jeder Aufhebungsvertrag gehören auf den Schreibtisch des Rechtsanwalts für Arbeitsrecht. Im Gespräch mit einem Arbeitsrechtler sollten Sie sich dann einen Überblick über die Rechtslage und Ihre Reaktionsmöglichkeiten und ggf. Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage oder anderer Wege verschaffen.
Was tun, wenn die Kündigung droht?
Oft versuchen Arbeitgeber, eine rechtlich nur schwer oder gar nicht mögliche Kündigung eines Arbeitnehmers zu umgehen und bieten einen Aufhebungsvertrag an oder geben ganz nebenbei den freundlichen Rat sich einmal auf dem Markt nach anderen Herausforderungen umzusehen.
Praxistipp beim Aufhebungsangebot
Berichten Sie Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht von einem Aufhebungsangebot des Arbeitgebers. Denn die Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag muss die Rechtsschutzversicherung nicht übernehmen, die anwaltliche Beratung nach einer Kündigungsandrohung schon. In fast allen Fällen ist nämlich mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrags zumindest unterschwellig, oft aber auch ganz offen ausgesprochen, die Androhung einer Kündigung verbunden. Die Call-Center-Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherer sind meist sehr gut geschult und darauf bedacht, solche Fälle eben nicht zu einem sogenannten Leistungsfall werden zu lassen.
Überlassen Sie daher lieber uns die Anmeldung des Schadensfalls bei der Versicherung. Wir lassen uns nicht durch listige Fragen hinters Licht führen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat?
Wurde die Kündigung ausgesprochen, haben Sie ab der Zustellung der Kündigung 3 Wochen Zeit sich dagegen durch die Einreichung einer Kündigungsschutzklage zu wehren.
Nach Ablauf der drei Wochen ist die Kündigung rechtswirksam. Und das völlig unabhängig davon, ob die Kündigung in Ordnung oder berechtigt war. Auch eine Abfindung kann man dann nicht mehr erreichen.
Aber: Bitte wundern Sie sich nicht, dass die Klage gegen die Kündigung immer auf Weiterbeschäftigung gerichtet ist. Denn das Deutsche Arbeitsrecht sieht die Klage auf Abfindung nicht vor. Nur eine Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung. Die Abfindung wird dann im Verfahren herausverhandelt.
Ein Zahlenbeispiel:
Etwa eine Million Menschen verliert jedes Jahr in Deutschland ihren Arbeitsplatz. Interessanterweise wird einerseits gegen rund 70% der Kündigungen in Deutschland nicht geklagt. Anderseits wird in rund 70% der Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht am Ende eine Abfindung vereinbart.
Der Weg zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht lohnt sich also in den meisten Fällen auch finanziell. Selbst dann, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat.
Was Sie bei uns bekommen
- Termine noch am selben oder nächsten Arbeitstag
- Kompetente und individuelle Analyse Ihrer persönlichen Situation
- Einsatzbereitschaft mit Leib und Seele für unsere Mandanten
- Und das Wichtigste: Ihr Fall wird in sichere Hände gegeben
Sie können uns unter der 040 – 35 70 49 50 von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns auch gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen.