Anwalt Arbeitsrecht Husum

Die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Kündigungsschutz – Pöppel Rechtsanwälte ist eine überregional Tätige Fachkanzlei für Arbeitsrecht  mit Standorten in Hamburg, Husum und Garding.

Wir befassen uns mit dem Arbeitsrecht und vertreten hier Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte auf der einen Seite und Arbeitgeber, Geschäftsführer und Vorstände sowie Aufsichtsräte auf der anderen Seite. Ein besonderer arbeitsrechtlicher Schwerpunkt liegt dabei im Bereich von Kündigungsschutz und Abfindung. Gerne können Sie natürlich auch mit allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen in unsere Kanzlei kommen oder uns gerne anrufen oder eine Email schreiben.

Wir helfen Ihnen mit Erfahrung, Fachwissen und einem sichren Gespür beim anwaltlichen Rat etwa bei Fragen zum Arbeitsvertrag, Abmahnung und Arbeitszeugnis und in anderen arbeitsrechtlichen Bereichen.

Als Anwalt für Arbeitsrecht bekommt man immer wieder sehr ähnliche Fragen gestellt:

Habe ich einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung ?

Wie hoch ist mein Abfindungsanspruchnach der Kündigung durch meinen Chef?

Diese Fragen bekommen wir immer wieder gestellt und sagen ebenso immer wieder: Es gibt im Deutschen Arbeitsrecht an an sich keinen Abfindungsanspruch bei Kündigung. Das klingt erstmal komisch, weil fast jeder Kündigungsschutzprozeß mit der Zahlung einer Abfindung endet.

Der deutsche Kündigungsschutz schützt das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand. Wenn also eine Kündigungvom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Der Sieg vor Gericht bedeutet also keine Abfindung wegen der unwirksamen Kündigung, sondern eine Rückkehr zu den Kollegen an den alten Arbeitsplatz.

Wie lange dauert ein Kündigungsschutzprozess?

Üblicherweise dauert ein Kündigungsschutzprozeß zwischen 6 und 12 Monaten. Je nach Gericht und individuellem Ablauf des Verfahrens. Wenn der Arbeitgeber also nach neun Monaten von der Unwirksamkeit seiner Kündigung erfährt, hat er den ungewollten und schon beinahe vergessenen Arbeitnehmer wieder vor der Nase und er liegt ihm finanziell auf der Tasche.

Das ganze natürlich ungekündigt und der Arbeitgeber darf die Zeit seit dem Kündigungsfrist nachbezahlen.

Vor dem Hintergrund dieses teils kaum überschaubaren Risikos werden die meisten Abfindungen gezahlt.

Einen echten Abfindungsanspruch gibt es nur bei echten leitenden Angestellten (z.B. Prokuristen) im laufenden Kündigungsschutzverfahren. Wenn dann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag stellt, setzt das Gericht eine Abfindungfest.

Fragen zum Thema Arbeitsrecht?

Wir helfen gerne!

Ihr Axel Pöppel, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg Barmbek,  Husum und Garding

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